Wird das eingeschickte, defekte Gerät zur Reparatur abgegeben wird
automatisch ein Kostenvoranschlag angefertigt, bei dem das Gerät in
Folge der Beschädigung in erforderlichem Masse zerlegt wird und alle
defekten Teile identifiziert werden können.
Bei einem
Kostenvoranschlag wird eine Aufwandspauschale von min. 180.- CHF exkl.
MwSt. berechnet. Diese entfällt, wenn dem Kostenvoranschlag ein
Reparaturauftrag folgt. Somit muss diese Aufwandspauschale entrichtet
werden, wenn das Gerät „unrepariert zerlegt“ oder „unrepariert
zusammengebaut“ zurück gegeben werden soll.
Bei Verschrottung und Entsorgung fällt eine Gebühr in Höhe von 50.- CHF zzgl. MwSt. an