Welche Kosten entstehen bei einer Reparatur?

Wird das eingeschickte, defekte Gerät zur Reparatur abgegeben wird automatisch ein Kostenvoranschlag angefertigt, bei dem das Gerät in Folge der Beschädigung in erforderlichem Masse zerlegt wird und alle defekten Teile identifiziert werden können.

Bei einem Kostenvoranschlag wird eine Aufwandspauschale von min. 180.- CHF exkl. MwSt. berechnet. Diese entfällt, wenn dem Kostenvoranschlag ein Reparaturauftrag folgt. Somit muss diese Aufwandspauschale entrichtet werden, wenn das Gerät „unrepariert zerlegt“ oder „unrepariert zusammengebaut“ zurück gegeben werden soll.

Bei Verschrottung und Entsorgung fällt eine Gebühr in Höhe von 50.- CHF zzgl. MwSt. an